Die kassenärztlichen Leistungen haben laut gesetzlicher Regelung den Geboten der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit in ausreichendem Umfang zu folgen. Eine mehr als „ausreichende Versorgung“ ist den gesetzlichen und zunehmend auch den privaten Krankenkassen nicht möglich. Ihnen sind sicher die zunehmenden Diskussionen über die Schwächen in unserem Gesundheitsheitssystem aufgefallen.
Besonders im Bereich der Prävention als auch in der Schmerztherapie gibt es medizinisch empfehlenswerte Verfahren, die nicht in den Leistungskatalog der Krankenkassen fallen. Diese dürfen nur privatärztlich erbracht werden. Sprechen Sie das Praxisteam auf für Sie relevante Methoden an.
Diese können sein: